Rechtsprechung
VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 325/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Unentgeltlichkeit einer Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6a Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 58 StVG
Bestehen einer Pflicht zur Erteilung einer unentgeltlichen Auskunft an eine Privatperson über den sie betreffenden Inhalt des örtlichen oder des Zentralen Fahrerlaubnisregisters; Durchbrechung der Möglichkeit einer Kostenerhebung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Pflicht zur Erteilung einer unentgeltlichen Auskunft an eine Privatperson über den sie betreffenden Inhalt des örtlichen oder des Zentralen Fahrerlaubnisregisters; Durchbrechung der Möglichkeit einer Kostenerhebung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 ...
- archive.org
Verfahren - Kostenfreiheit für Auskünfte aus dem - örtlichen oder zentralen - Fahrerlaubnisregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2001, 192
- DAR 2001, 43
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 23.04.1997 - 1 Ss 172/96
Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 325/99
Da Kosten der hier in Rede stehenden Art vor der Bekanntgabe des Kostenbescheides gemäß §§ 6 GebOSt, 17 VwKostG gar nicht fällig sind, dürfen sie im Übrigen im Wege einer Postzustellung gegen Nachnahmegebühr, die in diesem Falle schließlich auch zu unverhältnismäßigen Mehrkosten geführt hat, auch nicht geltend gemacht werden (vgl. dazu ferner Thür. OLG, Beschl. vom 23.04.1997, GewArch 1997, 327).
- OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des …
Dies gilt konkret auch für den Nutzungsausfall eines Fahrzeuges in einem Personenbeförderungsunternehmen (BGH NJW 1993, 3321; Leng DAR 2001, 43, 45 Senat a.a.O. sowie Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10). - LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71
Verkehrsunfall - keine Haftung gegenüber Arbeitgeber des Unfallopfers
Wird bei einem unverschuldeten Unfall der Alleinfahrer eines Taxiunternehmers verletzt und ist dieser länger nicht einsatzfähig als die Reparatur oder Ersatzbeschaffung des beschädigten Taxis dauert, dann besteht für den Taxiunternehmer gleichwohl ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall nur für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls des Fahrzeugs; ein darüber hinausgehender "Schaden" ist ein reiner Vermögensschaden und das Vermögen als solches ist kein im Rahmen der StVG-Haftung oder der Haftung für unerlaubte Handlungen geschütztes Rechtsgut (Klimke VersR 1973, 397; LG Wiesbaden VersR 1972, 989; Leng DAR 2001, 43, 45).